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Hauptstudium
(Klinik)
Zahnärztliche
Prüfung
Die zahnärztliche Prüfung (Abschlussprüfung)
umfasst folgende Abschnitte:
I. Allgemeine Pathologie
und pathologische Anatomie
II. Pharmakologie
III. Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
IV. Innere Medizin
V. Haut- und Geschlechtskrankheiten
VI. Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
II. Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
VIII. Chirurgie
IX. Zahnerhaltungskunde
X. Zahnersatzkunde
XI. Kieferorthopädie
Bei der Meldung zur zahnärztlichen
Prüfung muss der Studierende nachweisen, dass er nach vollständig
bestandener zahnärztlicher Vorprüfung mindestens
a) je eine Vorlesung
über die Einführung in die Zahnheilkunde, über allgemeine
Pathologie, spezielle Pathologie, allgemeine Chirurgie, Hals-, Nasen-
und Ohrenkrankheiten, Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge,
medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, Einführung
in die Kieferorthopädie, Berufskunde und Geschichte der Medizin
unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde und je
zwei Vorlesungen über Pharmakologie (einschließlich Rezeptierkunde),
innere Medizin, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Zahn-, Mund-
und Kieferchirurgie, Zahnerhaltungskunde, umfassend Primärprophylaxe,
Kariologie, Endodontologie, Parodontologie und Kinderzahnheilkunde,
Zahnersatzkunde und Kieferorthopädie gehört hat;
b) je ein Semester an
einem patho-histologischen Kursus, an einem Kursus der klinisch-chemischen
und -physikalischen Untersuchungsmethoden, an einem radiologischen
Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes,
an einem Phantomkursus der Zahnerhaltungskunde und an einem Kursus
der kieferorthopädischen Technik und je zwei Semester an einem
Operationskursus und dem Kursus der kieferorthopädischen Behandlung
regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat;
c) je ein Semester als
Auskultant die Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
die chirurgische Poliklinik und als Praktikant die Hautklinik, je
zwei Semester als Praktikant den Kursus und die Poliklinik der Zahnerhaltungskunde
und den Kursus und die Poliklinik der Zahnersatzkunde und drei Semester
als Praktikant die Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
regelmäßig und mit Erfolg besucht hat.
Nach bestandener zahnärztlicher
Prüfung kann die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden.
Für die Kassenzulassung ist eine zweijährige Vorbereitungszeit
nachzuweisen.
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